Zwei "censores" amtieren für fünf Jahre ("lustrum")
443 Abtrennung der Zensur vom Konsulat (Liv.4,8,2-7): Sie wird von zwei Patriziern in fünfjähriger Amtszeit (lustrum) wahrgenommen. Ihre Befugnisse durften seit dem nicht mehr von den Konsulartribunen wahrgenommen werden.
nota censoria - Aufsicht über die Einhaltung der Sitten aller Bürger ("nota" - Rüge); Regelung der Senatszugehörigkeit (Aufnahme und Entfernung)
tribus - Führung der Bürgerlisten zur Einteilung in Stimmbezirke und zur Heereseinteilung
census - Bürgerschatzung und Einteilung in Vermögensklassen (steuerliche Veranlagung nach : tributum)